Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.

 

§ 2 Beherbergungsvertrag

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

  2. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Verrechnung, Rückzahlung Kaution

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Beschreibung und Ausstattung des Mietobjektes finden Sie im Internet auf unserer Web-Site www.fh-strandkrabbe.de. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungs-merkmale.

  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

  3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

  4. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 20% des Mietpreises - aufgerundet auf volle 10,00 € - als Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu überweisen.

  5. Der Restbetrag zuzüglich einer Kaution in Höhe von 150,00 €, der gebuchten Nebenleistungen (z.B. Hund) und die Kurtaxe muss bis spätestens 30 Tage vor Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

  6. Für den Fall der unterbleibenden oder verspäteten Anzahlung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung des gebuchten Objektes vor. Ein Anspruch auf anderweitige Vermietung durch den Gast besteht nicht. Sollte die Anzahlung verspätet geleistet worden sein, erfolgt bei anderweitiger Vermietung durch uns eine Rückerstattung der Anzahlung.

  7. Bei Buchungen, die kürzer als 30 Tage vor Anreise erfolgen, ist der Gesamtpreis umgehend zu überweisen.

  8. Der Strom wird nach Verbrauch mit 0,40 € pro kwh abgerechnet.

    Bei Ankunft und Abreise im Ferienhaus hat der Mieter den Stromzählerstand auf dem dafür vorbereiteten Stromerfassungsblatt festzuhalten. Dieses Formular lässt der Mieter bei Abreise bitte auf dem Tisch liegen. Erfolgt dieses nicht, wird der Stromzählerstand, des vorher-gehenden bzw. nachfolgenden Mieters, als Anfangs- bzw. Endzählerstand der Berechnung zugrunde gelegt.

  9. Der Vermieter überweist dem Mieter die Kaution nach Verrechnung der Energiekosten innerhalb von 2 Wochen nach Abreise zurück soweit gegen den Mieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen oder zu erwarten sind.   

 

§ 4 Rücktritt des Gastes

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungs-vertrages zusteht.

  2. Ein Rücktritt hat schriftlich per Brief oder E-Mail zu erfolgen.

  3. Der Gast hat ab Erhalt der Buchungsbestätigung eine pauschale Entschädigung gemäß nachfolgender Tabelle zu zahlen:

    bis 31 Tage vor Anreisedatum: 20 % des Mietpreises aufgerundet auf volle 10,00 €

    ab 30 Tage vor Anreisedatum: 90 % des Mietpreises aufgerundet auf volle 10,00 €

    bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises

  4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

§ 5 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

 

§ 6 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Ferienhauses. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, WLAN sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

§ 7 An- und Abreisezeiten

  1. Am Anreisetag kann das Ferienhaus ab 16:00 Uhr in gereinigtem Zustand übernommen werden

  2. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr in besenreinem Zustand zu übergeben

  3. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden. Der Abfall ist gemäß der Mülltrennung in die dafür vorhandenen Mülltonnen zu entsorgen. Gegebenenfalls behalten wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.

 

§ 8. Nutzung des Ferienhauses

  1. Zu einer Untervermietung ist der Mieter nicht berechtigt.

  2. Das Rauchen ist im Ferienhaus grundsätzlich nicht gestattet. Es ist ein Nichtraucherhaus.

  3. Sofern eine Tierhaltung nicht vereinbart ist, ist diese nicht statthaft. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, wird eine Reinigungspauschale von bis zu 100,00 € fällig. Weiterhin ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt und kann die sofortige Räumung des Ferienhauses verlangen.

  4. Der Mieter ist zu Veränderungen inner- und außerhalb des Ferienhauses nicht berechtigt.

  5. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und das mitvermietete Inventar schonend und pfleglich zu behandeln.

  6. Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt noch besteht ein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung.

  7. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn das mitvermietete Inventar unsachgemäß behandelt wird. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitbewohner.

  8. Der Mieter haftet für verlorene Schlüssel und die damit verbundenen Kosten zum Austausch des Türschlosses.

  9. Der Vermieter ist berechtigt zur Überprüfung des Zustands der Wohnung sowie zur Beseitigung von Schäden die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zur angemessenen Tageszeit zu betreten. In Notfällen besteht ein solches Betretungsrecht ohne Vorankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit.

  10. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die zur Verfügung gestellten Hausgeräte oder andere Gerätschaften sowie des Kaminofens. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn ein Defekt erkannt wird, ist dieser umgehend dem Vermieter telefonisch zu melden und das betreffende Gerät ist, bis zu seiner Instandsetzung, nicht mehr zu benutzen.

  11. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Gegenständen durch Feuer, Rauch, Wasser oder sonstige Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen sowie dem Verlust persönlicher Besitztümer oder Wertgegenstände.

  12. Die Belegung des Ferienhauses darf die im Mietvertrag angegebene Personenzahl nicht überschreiten.

  13. Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte, Wohnmobile oder ähnliche Dinge zu Übernachtungszwecken aufgestellt sowie kein Swimmingpool aufgebaut und befüllt werden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Räumung des Objektes.

  14. Die Hausordnung ist zu beachten. Diese liegt im Ferienhaus aus und Sie finden Sie im Internet auf unserer Web-Site www.fh-strandkrabbe.de.

 

§ 9 Gewährleistungen

Eventuelle Reklamationen müssen umgehend - spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Mangels vom Ferienort aus geltend gemacht werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muss aber dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung gewähren.

 

§ 10 Datenspeicherung

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungs-fristen bleiben unberührt.

 

§ 11 Schlüsselübergabe

Die Details zur Schlüsselübergabe werden vom Vermieter im separaten Schreiben mitgeteilt.

 

§ 12 Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechts-missbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, porno-graphische oder kostenpflichtige Seiten).

  1.  Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 

  1. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  1.  Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt

  • insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

    Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§ 14 Schlussbedingungen und Gerichtsstand

Über Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis entscheidet das Amtsgericht in Hofheim am Taunus. Der Beherbergungsvertrag wird rechtswirksam, wenn die Buchungsbestätigung von beiden Teilen unterschrieben beim Vermieter vorliegt und die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.

 

Günter-Remien-Ring 21

24398 Schönhagen

 

 

Kontakt und Reservierung

Rufen Sie uns gerne an unter

 

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Mobil:   +49 157 70 88 91 19

 

Wir sprechen Deutsch und Englisch.

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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